
Informationen für Ärzte
Praxis für Ergotherapie Kirsten Mahn
Wettinerstraße 24, 04600 Altenburg – Telefon: 03447-315242, Fax: 03447-892340
Email: ergotherapie.abg@web.de – Internet: www.ergotherapie-mahn.de
Änderungen Heilmittel-Richtlinie und Heilmittel-Katalog ab 01.01.2017
- Praxisbesonderheiten heißen ab 01.01.2017, besonderer Verordnungsbedarf.
- Voraussetzungen für die Herausrechnung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, ist die Übereinstimmung von Indikationsschlüssel (IND) und ICD-10-Code entsprechend des Heilmittelkataloges bei Diagnosen für den besonderen Verordnungsbedarf.
- Wichtige Neuaufnahmen in den besonderen Verordnungsbedarf sind:
- Diagnosengruppe F41.0 bis F41.9 Angststörungen; ab 70. Lebensjahr
- Diagnosengruppe F45.40 bis F45.41 somatoforme Schmerzstörungen; ab 70. Lebensjahr
- Diagnosengruppe R52.1 bis R52.2 chronischer Schmerz; ab 70. Lebensjahr
- Diagnosengruppe F00.0 Demenz bei Alzheimer; ohne Altersbegrenzung
- Diagnosengruppe F00.1 bis F00.2 Demenz bei Alzheimer; ab 70. Lebensjahr
- Diagnosengruppe F01.0 bis F01.8 vaskuläre Demenz; ab 70. Lebensjahr
- Diagnosengruppe F02.3 Demenz bei primärem Parkinson; ab 70. Lebensjahr
- Diagnosengruppe F02.8 Demenz bei anderen Krankheitsbildern; ab 70. Lebensjahr
- Diagnosengruppe F03 nicht näher bezeichnete Demenz; ab 70. Lebensjahr - Langfristiger Heilmittelbedarf gilt als automatisch genehmigt, wenn Indikationsschlüssel und ICD-10-Code den Vorgaben des Heilmittelkataloges für langfristigen Heilmittelbedarf entsprechen.
- Wichtige Neuaufnahmen in den Katalog für langfristigen Heilmittelbedarf sind:
- chronische Polyarthropathien; M05.0-
- Erweiterung auf EN2 bei Autismus und Trisomie 18 und 13; F84.0 – F84.8;
- Bindegewebserkrankungen und Spondylopathien; M45.0- - Gemäß HMRL und Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter
Leistungen, ist ein Durchlauf des Regelfalls immer zu empfehlen. - Bei den nicht gelisteten Diagnosen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine langfristige Genehmigung zu beantragen – nach Ablauf des Regelfalles. Genehmigungen erteilen die Krankenkassen mindestens für 1 Jahr oder unbefristet.
- Ab 01.01.2017 sind neue Rezeptvordrucke zu verwenden, welche ein zweites Feld für den ICD-10-Code enthalten. Nach Rücksprache mit GKV-Spitzenverband werden noch übergangsweise alte Rezeptvordrucke bis 30.06.2017 abgerechnet.
- Weitere Informationen siehe nachfolgender Link:
http://www.kbv.de/html/heilmittel.php
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Praxis für Ergotherapie Kirsten Mahn gern zur Verfügung.